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Infos zur Kindertagespflege

Kindertagespflege: professionelle Betreuung in kleinen Gruppen

Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges, gesetzlich geregeltes Angebot der Kinderbetreuung. Der Schwerpunkt der Betreuung liegt bei Kindern unter 3 Jahren. Die Kindertagespflege kann auch ergänzend zum Kindergarten gebucht werden um z.B. besondere Betreuungszeiten abzudecken. Die Kindertagespflege ist der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt und hat den gleichen Förderungsauftrag: die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.

Die öffentlich geförderte Kindertagespflege ist bundesweit durch das SGB VIII geregelt. Mit dem Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) am 1. August 2005 wurde die Kindertagespflege in Bayern in die gesetzliche Förderung aufgenommen.

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