Kindertagespflege: professionelle Betreuung in kleinen Gruppen
Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges und gesetzlich geregeltes Angebot der Kinderbetreuung, das sich insbesondere auf die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren konzentriert. Sie bietet eine familiennahe und flexible Alternative oder Ergänzung zur institutionellen Betreuung, wie etwa in Kindergärten. Eltern können die Kindertagespflege auch ergänzend nutzen, um spezielle Betreuungszeiten abzudecken und so den individuellen Bedürfnissen ihrer Familie gerecht zu werden.
Rechtlich ist die Kindertagespflege der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt und erfüllt denselben Förderungsauftrag: Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur frühkindlichen Entwicklung und sozialen Förderung. Grundlage hierfür bildet das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), das die öffentlich geförderte Kindertagespflege bundesweit regelt.
In Bayern wurde die Kindertagespflege durch das Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) am 1. August 2005 zusätzlich in die gesetzliche Förderung aufgenommen. Seitdem ist die Kindertagespflege fester Bestandteil des bayerischen Betreuungssystems und wird als gleichwertige Betreuungsform zur institutionellen Kinderbetreuung anerkannt.
Diese gesetzliche Grundlage gewährleistet nicht nur die Qualität der Kindertagespflege, sondern auch die finanzielle Förderung, wodurch die Betreuung für Familien attraktiv und zugänglich gemacht wird.