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Qualität in der Kindertagespflege

Die Qualität in der Kindertagespflege wird durch klare gesetzliche Vorgaben und verbindliche Standards sichergestellt, die bundesweit im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) geregelt sind. In Bayern wird diese Regelung durch das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) ergänzt und konkretisiert. Diese gesetzlichen Grundlagen schaffen die Basis für ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot, das sowohl die Bedürfnisse der Kinder als auch die Erwartungen der Eltern erfüllt.

Verpflichtende Qualitätsstandards

Die gesetzlichen Regelungen definieren Mindestanforderungen, die in der Kindertagespflege einzuhalten sind. Diese umfassen unter anderem:

  • Qualifizierung der Tagespflegepersonen: Eine fundierte Grundqualifizierung sowie regelmäßige Fort- und Weiterbildungen gewährleisten, dass Tagespflegepersonen die notwendige fachliche Kompetenz mitbringen.
  • Sicherstellung der pädagogischen Qualität: Die Betreuung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Kinder und fördert deren Bildung, Erziehung und Entwicklung.
  • Gesundheit und Sicherheit: Strenge Standards für Hygienemaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen schaffen eine geschützte Betreuungsumgebung.
  • Elternarbeit: Eine enge Zusammenarbeit und regelmäßige Kommunikation mit den Eltern tragen dazu bei, die Betreuung individuell und bedarfsgerecht zu gestalten.

Netzwerk Kindertagespflege – Anbindung an eine Fachberatung

Ein zentraler Aspekt zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagespflege ist die Fachberatung. Tagespflegepersonen sind an ein Netzwerk angebunden, das ihnen professionelle Unterstützung und Beratung bietet. Die Fachberatung übernimmt dabei folgende Aufgaben:

  • Begleitung und Unterstützung: Sie steht Tagespflegepersonen bei fachlichen und organisatorischen Fragen zur Seite und unterstützt sie in ihrer täglichen Arbeit.
  • Qualitätsentwicklung: Durch regelmäßige Reflexion und Supervision wird die Qualität des Betreuungsangebots kontinuierlich verbessert.
  • Fortbildung und Qualifizierung: Die Fachberatung organisiert Weiterbildungen und Schulungen, die Tagespflegepersonen auf dem neuesten Stand pädagogischer und rechtlicher Entwicklungen halten.
  • Vermittlung und Vernetzung: Sie fungiert als Schnittstelle zwischen Tagespflegepersonen, Eltern und kommunalen Trägern.

Die gesetzliche Verankerung der Kindertagespflege sowie die Anbindung an Fachberatungen gewährleisten ein hohes Maß an Professionalität und Qualität. Dies stärkt nicht nur das Vertrauen der Eltern, sondern trägt auch wesentlich zur frühkindlichen Bildung und Betreuung bei.

Qualifizierung

Kindertagespflege ist ein bedeutsamer Bildungs- und Lernort und Tagespflegepersonen sind Bildungs- und Entwicklungsbegleiter der ihnen anvertrauten Kinder.

Tagesmütter und Tagesväter qualifizieren sich in Bayern im Rahmen einer Grundqualifizierung von mind. 160 Unterrichtseinheiten basiert auf dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI), dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) oder dem Qualifizierungsplan Bayerisches Landesjugendamt.

Zusätzlich bilden sich Tagesmütter und Tagesväter jährlich mit mindestens 15 Unterrichtseinheiten weiter.

Tagesmütter und Tagesväter sind geprüft: Zur Aufnahme der Tätigkeit brauchen sie eine Erlaubnis zur Kindertagespflege vom Jugendamt, vor Aufnahme in die Grundqualifizierung werden sie auf ihre Eignung überprüft.

Familiennahes Betreuungsangebot

Ein wesentliches Merkmal der Kindertagespflege ist die hohe Bindungsqualität, die durch die enge und verlässliche Beziehung zwischen der Tagespflegeperson / dem kleinem Team in der Großtagespflege und dem Tageskind entsteht. Besonders für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren ist diese Bindung von zentraler Bedeutung, da sie die Grundlage für Bildung, Sicherheit und eine aktive Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt bildet. Die persönliche und intensive Betreuung in der Kindertagespflege schafft ein Umfeld, das die emotionale Stabilität und das Vertrauen des Kindes fördert.

Stärke der Kindertagespflege: Familiennähe und kleine Gruppen

Der Begriff „familiennah“ beschreibt die pädagogische Besonderheit der Kindertagespflege. Kinder werden in kleinen Gruppen betreut, die ihnen überschaubare und sichere Strukturen bieten. Diese Betreuungsform ermöglicht es der Tagespflegeperson, individuell auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes einzugehen und dabei sowohl Geborgenheit als auch Förderung zu gewährleisten. Die überschaubaren Gruppengrößen schaffen eine ruhige und stressfreie Atmosphäre, die das Kind zum Entdecken, Lernen und Wohlfühlen ermutigt.

Bildung im Alltag

In der Kindertagespflege ist der Alltag selbst der Rahmen für Bildungsprozesse. Durch alltägliche Situationen – sei es beim Spielen, Essen, Anziehen oder Erkunden der Umgebung – wird das Kind in seiner Entwicklung gefördert. Diese alltäglichen Erfahrungen verbinden Betreuung und Bildung auf natürliche Weise und vermitteln dem Kind grundlegende Kompetenzen, wie Selbstständigkeit, soziale Fähigkeiten und Problemlösungsstrategien.

Die Rolle der Tagespflegeperson

Die Tagespflegeperson agiert an der Schnittstelle zwischen Betreuung und Familiensystem. Sie nimmt die Rolle einer Bezugsperson ein, die nicht nur fürsorglich und stabilisierend wirkt, sondern auch Bildungsprozesse initiiert und begleitet. Durch den intensiven Austausch mit den Eltern wird zudem eine enge Verbindung zwischen der häuslichen Umgebung und der Betreuungssituation geschaffen. Dies stärkt die Kontinuität in der Erziehung und ermöglicht es dem Kind, sich sicher und geborgen zu fühlen.

Fazit

Die Kindertagespflege bietet durch ihre hohe Bindungsqualität, die familiennahe Betreuung in kleinen Gruppen und die Alltagsorientierung ideale Voraussetzungen für die frühkindliche Bildung und Entwicklung. Gerade für die Jüngsten ist diese Betreuungsform eine wertvolle Ergänzung und Alternative zu institutionellen Angeboten. Sie verbindet persönliche Zuwendung, Stabilität und Bildung in einem geschützten Rahmen und legt so den Grundstein für ein gesundes und positives Aufwachsen.