Im Rahmen der Qualifizierung werden Sie umfassend auf Ihre zukünftige Tätigkeit als Tagespflegeperson vorbereitet. Der erfolgreiche Abschluss dieser Qualifizierung bildet die Grundlage für die anschließende Eignungsprüfung, die durch Ihren Träger der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt wird. Diese Prüfung ist ein zentraler Schritt, um als Tagespflegeperson tätig werden zu können.
Darüber hinaus eröffnet Ihnen die erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung weitere berufliche Perspektiven: Sie können beispielsweise auch als Assistenzkraft in einer Kindertagesstätte (Kita) arbeiten. Diese Möglichkeit erweitert Ihre Einsatzbereiche und bietet zusätzliche Flexibilität in Ihrer beruflichen Entwicklung.
Um Details über die Anforderungen und Inhalte der Qualifizierung sowie die spezifischen Vorgaben im Rahmen der Eignungsfeststellung zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dort erhalten Sie umfassende Informationen zu den angebotenen Qualifizierungsprogrammen und den weiteren Schritten zur Eignungsprüfung.
Landkreisübergreifende Angebote:
In Ihrem Landkreis findet aktuell keine Grundqualifizierung statt – unsere Mitgliedsorganisationen bieten landkreisübergreifend Seminare an:
Frau und Beruf GmbH: https://www.frau-und-beruf.net
Sozialdienst Germering e.V. – Tageselternservice: https://www.tageseltern-service.de
Jährliche Weiterbildung
Eckpunkte für das Konzept zur jährlichen Weiterbildung von Kindertagespflegepersonen (15 Stunden pro Jahr)
Ziel: Die Sicherstellung der Qualität in der Kindertagespflege durch kontinuierliche Fortbildung der Tagespflegepersonen. Die jährliche Weiterbildung ist Voraussetzung für den Erhalt des Qualifizierungszuschlags gemäß § 18 AVBayKiBiG.
1. Anforderungen an die Weiterbildung:
- Mindestens 15 Stunden Fortbildungsmaßnahmen pro Jahr.
- Inhalte entsprechen den Anforderungen der Kindertagespflege und behandeln praxisrelevante Themen.
- Die Weiterbildung kann in Form von Seminaren, Workshops, Online-Kursen oder Fachtagungen erfolgen.
- Grundlagen der Weiterbildung ist der BEP Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan
2. Inhalte der Weiterbildung:
Die Fortbildungen sollen folgende Themenbereiche abdecken:
- Pädagogische Inhalte: Frühkindliche Bildung, Förderung der Sprachentwicklung, kindgerechte Kommunikation.
- Rechtliche Grundlagen: Aktuelle Regelungen im Bereich Kindertagespflege, Datenschutz, Kinderschutz.
- Gesundheit und Sicherheit: Hygienemaßnahmen, Sicherheitsstandards.
- Zusammenarbeit mit Eltern: Kommunikationstechniken, Konfliktmanagement, Gestaltung von Erziehungspartnerschaften.
- Inklusion und Diversität: Umgang mit Kindern unterschiedlicher Kulturen und mit besonderen Bedürfnissen.
Erste Hilfe Kurse sind zusätzlich zu absolvieren.
3. Nachweis und Dokumentation:
- Teilnahmebescheinigungen der Weiterbildungen sind schriftlich nachzuweisen.
- Die Dokumentation der Fortbildungen erfolgt durch die Tagespflegeperson und wird regelmäßig dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorgelegt.
Fazit: Die kontinuierliche Weiterbildung ist ein wichtiger Bestandteil zur Qualitätssicherung in der Kindertagespflege. Durch regelmäßige Fortbildungen wird die fachliche Kompetenz der Tagespflegepersonen gestärkt, was zu einer besseren Betreuung und Förderung der Kinder führt.