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Qualität in der Kindertagespflege

Netzwerk Kindertagespflege – Anbindung an einer Fachberatung

Die öffentlich geförderte Kindertagespflege ist bundesweit durch das SGB VIII geregelt und wird in Bayern durch das Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) ergänzend definiert bzw. konkretisiert. Durch die gesetzliche Regelung gibt es verpflichtende Standards mit Blick auf die Qualität des Betreuungsangebotes.

Qualifizierung

Kindertagespflege ist ein bedeutsamer Bildungs- und Lernort und Tagespflegepersonen sind Bildungs- und Entwicklungsbegleiter der ihnen anvertrauten Kinder.

Tagesmütter und Tagesväter qualifizieren sich in Bayern im Rahmen einer Grundqualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten basiert auf dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) oder dem Qualifizierungsplan Bayerisches Landesjugendamt.

Zusätzlich bilden sich Tagesmütter und Tagesväter jährlich mit mindestens 15 Unterrichtseinheiten weiter.

Tagesmütter und Tagesväter sind geprüft: Zur Aufnahme der Tätigkeit brauchen sie eine Erlaubnis zur Kindertagespflege vom Jugendamt, vor Aufnahme in die Grundqualifizierung werden sie auf ihre Eignung überprüft.

Familiennahes Betreuungsangebot

Ein zentrales Qualitätsmerkmal der Kindertagespflege ist die hohe Bindungsqualität, die durch die enge Beziehung zwischen Tagespflegeperson und dem Tageskind entsteht. Da gerade für die Altersgruppe der 0-3-Jährigen eine gute Bindung die Voraussetzung für Bildung und eine aktive Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umwelt ist, liegt hier eine besondere Stärke der Kindertagespflege. „Familiennah“ bedeutet auch Bildung und Erziehung in einer kleinen Gruppe und in für das Kind überschaubaren Strukturen. Alltagsprozesse sind der Rahmen für Bildungsgeschehen – so lernt das Tageskind durch die Schnittstelle Betreuung / Familiensystem der Tagespflegeperson.